Norm
ABGB §1375 BRechtssatz
Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses kann durch die Übersendung und unbeanstandete Annahme der Rechnungsabschlüsse bzw Auszüge über Verrechnungsperioden schlüssig ein Feststellungsvertrag mit der Wirkung eines konstitutiven Anerkenntnisses zustandekommen, während dies bei der Übersendung und unbeanstandeten Annahme von Tagesauszügen, auch wenn diese als Kontoauszüge bezeichnet werden, nicht zutrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0032395Dokumentnummer
JJR_19780406_OGH0002_0060OB00507_7800000_001