Norm
StPO §314Rechtssatz
Nichtigkeit nach § 345 Z 6 StPO, wenn durch eine nicht indizierte Eventualfrage (den Geschwornen) die Möglichkeit, auf ein mit geringerer Strafe bedrohte Delikt auszuweichen, eröffnet wird.Nichtigkeit nach Paragraph 345, Ziffer 6, StPO, wenn durch eine nicht indizierte Eventualfrage (den Geschwornen) die Möglichkeit, auf ein mit geringerer Strafe bedrohte Delikt auszuweichen, eröffnet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0100602Dokumentnummer
JJR_19780406_OGH0002_0130OS00004_7800000_006