Norm
StPO §152 Abs3Rechtssatz
Nur der Abs 3 des § 152 StPO enthält eine Nichtigkeitssanktion und diese betrifft nur das Entschlagungsrecht nach Z 1 des § 152 Abs 1 StPO.Nur der Absatz 3, des Paragraph 152, StPO enthält eine Nichtigkeitssanktion und diese betrifft nur das Entschlagungsrecht nach Ziffer eins, des Paragraph 152, Absatz eins, StPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0097801Dokumentnummer
JJR_19780511_OGH0002_0100OS00091_7700000_010