RS OGH 1978/12/14 7Ob25/78, 7Ob71/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1978
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Norm

ASVG §332 F
ZPO §272 A
ZPO §482 B2
ZPO §503 Z2 C3a
  1. ASVG § 332 heute
  2. ASVG § 332 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2015
  3. ASVG § 332 gültig von 01.01.2009 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 179/2004
  4. ASVG § 332 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 179/2004
  5. ASVG § 332 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2001
  6. ASVG § 332 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 764/1996
  1. ZPO § 482 heute
  2. ZPO § 482 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
  1. ZPO § 503 heute
  2. ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Im Direktprozeß des Geschädigten kann vom Schädiger nur die allgemeine Einwendung erwartet werden, durch Leistungen des Sozialversicherungsträgers an den Geschädigten sei im Umfang der dadurch bewirkten Legalzession dessen Schaden verringert worden. Da Auskunft über die Höhe der Leistungen des Sozialversicherungsträgers nur dieser selbst geben kann, wird man in derartigen Fällen ausnahmsweise einen Erkundigungsbeweis durch Einholung einer Auskunft des Sozialversicherungsträgers zulassen müssen, wobei zu berücksichtigen ist, daß der Leistungsumfang gesetzlich geregelt ist (hier: Berücksichtigung von Sonderzahlungen nach § 47 B-PVG).Im Direktprozeß des Geschädigten kann vom Schädiger nur die allgemeine Einwendung erwartet werden, durch Leistungen des Sozialversicherungsträgers an den Geschädigten sei im Umfang der dadurch bewirkten Legalzession dessen Schaden verringert worden. Da Auskunft über die Höhe der Leistungen des Sozialversicherungsträgers nur dieser selbst geben kann, wird man in derartigen Fällen ausnahmsweise einen Erkundigungsbeweis durch Einholung einer Auskunft des Sozialversicherungsträgers zulassen müssen, wobei zu berücksichtigen ist, daß der Leistungsumfang gesetzlich geregelt ist (hier: Berücksichtigung von Sonderzahlungen nach Paragraph 47, B-PVG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0040242

Dokumentnummer

JJR_19780511_OGH0002_0070OB00025_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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