Norm
ABGB §161Rechtssatz
Die seinerzeitige Legitimierung des Kindes setzt das entsprechende Vaterschaftsanerkenntnis nicht außer Wirksamkeit, da die Rechtswirksamkeit dieses Anerkenntnisses in Wahrheit die Voraussetzung für den Legitimationsbeschluß war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048166Dokumentnummer
JJR_19780523_OGH0002_0030OB00593_7800000_001