RS OGH 1978/5/31 10Os61/78

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Veröffentlicht am 31.05.1978
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Norm

StGB §3 B15
StGB §105 Abs2

Rechtssatz

Rechtfertigungsgrund nach § 105 Abs 2 StGB gegeben, wenn ein rechtmäßiger (Wohnungsmitbenützer) Wohnungsbenützer einem tatsächlichen oder vermeintlichen Dieb, der Diebesgut in die Wohnung gebracht haben soll, den Zutritt zur Wohnung verweigert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089837

Dokumentnummer

JJR_19780531_OGH0002_0100OS00061_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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