RS OGH 1978/6/7 1Ob617/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1978
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Norm

ABGB §1017
ABGB §1295 IIf7b

Rechtssatz

Wenn der Vertreter es bei den Vertragsverhandlungen unterläßt, auf eigene Rechte hinzuweisen, die der Verwirklichung der dem Vertragspartner einzuräumenden Rechte entgegenstehen können und er schuldhaft handelt, kann der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Naturalrestitution die Zurückversetzung in den (hypothetischen) Zustand, wie er im Schädigungszeitpunkt bestanden hätte, begehren (hier Einverleibung einer Höchstbetragshypothek).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0019651

Dokumentnummer

JJR_19780607_OGH0002_0010OB00617_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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