RS OGH 1978/6/22 6Ob646/78, 1Ob2179/96i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1978
beobachten
merken

Norm

ABGB §833 D3

Rechtssatz

Der Nutzwert der von den Miteigentümern gemieteten Wohnungen kann nicht bei der Berechnung der Mietwerte zwecks Gewinnung einer Grundlage für die bezüglich der frei verfügbaren Räume nach den Miteigentumsquoten vorzunehmende Benützungsregelung berücksichtigt werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 646/78
    Entscheidungstext OGH 22.06.1978 6 Ob 646/78
  • 1 Ob 2179/96i
    Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2179/96i
    Beisatz: Wohnungen, die die Parteien bereits in dem Zeitpunkt, als sie Miteigentümer des Hauses wurden, gemietet hatten, sind nicht in das Benützungsregelungsverfahren einzubeziehen. Der Außerstreitrichter kann über die Benutzung dieser Wohnungen, weil sie nicht frei verfügbar sind, nicht rechtsgestaltend entscheiden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0013655

Dokumentnummer

JJR_19780622_OGH0002_0060OB00646_7800000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten