Norm
ABGB §833 D3Rechtssatz
Der Nutzwert der von den Miteigentümern gemieteten Wohnungen kann nicht bei der Berechnung der Mietwerte zwecks Gewinnung einer Grundlage für die bezüglich der frei verfügbaren Räume nach den Miteigentumsquoten vorzunehmende Benützungsregelung berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0013655Dokumentnummer
JJR_19780622_OGH0002_0060OB00646_7800000_005