Norm
ABGB §1158 IRechtssatz
Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses in Erfüllung der Weiterverwendungspflicht. Ein solches befristetes Arbeitsverhältnis wird durch einen nachträglich vom Lehrherrn erwirkten Befreiungsbescheid nach § 18 Abs 3 BAG nicht berührt.Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses in Erfüllung der Weiterverwendungspflicht. Ein solches befristetes Arbeitsverhältnis wird durch einen nachträglich vom Lehrherrn erwirkten Befreiungsbescheid nach Paragraph 18, Absatz 3, BAG nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0021601Dokumentnummer
JJR_19780627_OGH0002_0040OB00043_7800000_001