Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Amtsgeschäfte im Sinne des § 302 Abs 1 StGB sind alle Verrichtungen, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines des dort angeführten Rechtsträgers dienen, die also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören und damit für die Erreichung der amtsspezifischen Vollziehungsziele sachbezogen relevant sind. (hier: bestimmungswidriger Einsatz amtseigener Budgetmittel - Überstundenaufwand, Nebengebührenaufwand und eigentlicher Gehaltsaufwand).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096903Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.09.2014