RS OGH 1978/6/29 12Os78/78

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Veröffentlicht am 29.06.1978
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Norm

StGB §212 Abs1

Rechtssatz

Die erste in § 212 Abs 1 StGB angeführte Begehungsform setzt ein Verleiten im Sinne einer durch Einwirken auf den Willen des Opfers bewirkten Bestimmung desselben, sich dem Täter willfähig zu erweisen und freiwillig die unzüchtigen Handlungen zu verüben oder zu dulden, nicht voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095283

Dokumentnummer

JJR_19780629_OGH0002_0120OS00078_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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