Norm
ABGB §877Rechtssatz
Bei einem durch Drittfinanzierung erfolgten Kauf steht bei Wandlung des Kaufvertrages das Rückforderungsrecht des Käufers nur gegenüber dem Drittfinanzierer zu , nicht aber unmittelbar gegenüber dem Verkäufer .
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016317Im RIS seit
07.07.1978Zuletzt aktualisiert am
14.04.2026