RS OGH 2025/5/6 10Os99/78; 12Os42/80; 9Os201/82; 12Os99/83; 11Os18/87; 12Os177/86; 14Os95/89; 12Os13

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Veröffentlicht am 19.07.1978
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Rechtssatz

Eine stringente ziffernmäßige Abgrenzung des Begriffs der "größeren Zahl" (zum Beispiel zehn) ist bedenklich, weil der Gesetzgeber selbst eine bestimmte Zahl hätte angeben können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0066542

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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