Norm
StPO §41 Abs2Rechtssatz
Im Verfahren über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist dem Angeklagten oder Verurteilten ein Verteidiger weder nach Abs 2 noch nach Abs 3 des § 41 StPO beizugeben.Im Verfahren über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist dem Angeklagten oder Verurteilten ein Verteidiger weder nach Absatz 2, noch nach Absatz 3, des Paragraph 41, StPO beizugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0097882Dokumentnummer
JJR_19780809_OGH0002_0110OS00119_7800000_001