Norm
AKHB Art25Rechtssatz
Der mit der KFGNov 1971 eingefügte § 59 Abs 5 KFG sollte § 1 Abs 1 KFG nicht aufheben, sondern den Schutz der gesetzlichen Pflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Schadensereignisse auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr ausdehnen.Der mit der KFGNov 1971 eingefügte Paragraph 59, Absatz 5, KFG sollte Paragraph eins, Absatz eins, KFG nicht aufheben, sondern den Schutz der gesetzlichen Pflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Schadensereignisse auf Straßen ohne öffentlichen Verkehr ausdehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0065540Dokumentnummer
JJR_19780905_OGH0002_0040OB00035_7800000_002