Norm
ABGB §271Rechtssatz
Maßgebend ist, ob ein objektiver Tatbestand gegeben ist, bei dem die Interessen auch eines pflichtbewussten gesetzlichen Vertreters den Interessen des von ihm vertretenen Minderjährigen zuwiderlaufen könnten (EvBl 1962/231), sodass das dem Pflegschaftsgericht obliegende Aufsichtsrecht die Bestellung eines Kollisionskurators erfordert, um die Rechte des Minderjährigen ohne Rücksicht auf die Interessen seines gesetzlichen Vertreters wahrzunehmen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0049196Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.08.2025