Norm
MG §5 BRechtssatz
Steht die Zentralheizungsanlage nicht im Eigentum des Mieters, gehören die Zuschläge für Betrieb und Wartung der Heizungsanlage zu den Betriebskosten und bilden einen Bestandteil des Mietzinses. Daher ist die Frage des Eigentums an der Zentralheizungsanlage präjudiziell für die Frage der Auflösung des Bestandvertrages nach § 1118 ABGB wegen rückständiger Betriebskosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0039501Dokumentnummer
JJR_19781003_OGH0002_0050OB00567_7800000_001