RS OGH 1978/10/3 5Ob567/78 (5Ob568/78)

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Veröffentlicht am 03.10.1978
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Norm

MG §5 B
ZPO §236 Abs1 B

Rechtssatz

Steht die Zentralheizungsanlage nicht im Eigentum des Mieters, gehören die Zuschläge für Betrieb und Wartung der Heizungsanlage zu den Betriebskosten und bilden einen Bestandteil des Mietzinses. Daher ist die Frage des Eigentums an der Zentralheizungsanlage präjudiziell für die Frage der Auflösung des Bestandvertrages nach § 1118 ABGB wegen rückständiger Betriebskosten.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 567/78
    Entscheidungstext OGH 03.10.1978 5 Ob 567/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0039501

Dokumentnummer

JJR_19781003_OGH0002_0050OB00567_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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