Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Die Möglichkeit, eine arbeitsgerichtliche Streitigkeit durch Vereinbarung vor ein nur durch Dienstgeber oder Interessenvertreter der Dienstgeber zu besetzendes Schiedsgericht zu bringen, widerspräche dem im ArbeitsgerichtG deutlich zum Ausdruck kommenden Schutzgedanken zur Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer. eine darauf hinzielende Vereinbarung ist daher gem. § 879 ABGB ungültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016658Dokumentnummer
JJR_19781003_OGH0002_0040OB00066_7800000_001