RS OGH 1999/1/28 11Os87/78, 9Os129/79, 12Os63/88, 15Os192/98

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Veröffentlicht am 17.10.1978
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Rechtssatz

Das Mitführung einer Suchtgiftmenge zwecks Weitergabe an einen Interessenten ist in abstracto zur Herbeiführung des verpönten Erfolges (inverkehrsetzen des Suchtgiftes) auch dann geeignet, wenn der Käufer unter Aufsicht der Sicherheitsbehörden (als agent provocateur) handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0088030

Dokumentnummer

JJR_19781017_OGH0002_0110OS00087_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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