RS OGH 2002/9/18 7Ob642/78, 5Ob503/79, 5Ob1584/91, 9Ob504/95, 1Ob519/96, 1Ob265/01d, 9Ob32/02z

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Veröffentlicht am 19.10.1978
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Rechtssatz

Ein gesetzlicher Anspruch auf Entfernung der auf seinem Grund befindlichen Baulichkeiten steht dem Grundeigentümer gem § 418 ABGB nur gegen den unredlichen, nicht auch gegen den redlichen Bauführer zu.Ein gesetzlicher Anspruch auf Entfernung der auf seinem Grund befindlichen Baulichkeiten steht dem Grundeigentümer gem Paragraph 418, ABGB nur gegen den unredlichen, nicht auch gegen den redlichen Bauführer zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0011080

Dokumentnummer

JJR_19781019_OGH0002_0070OB00642_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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