RS OGH 2017/11/14 7Ob642/78, 3Ob561/80, 7Ob643/81, 1Ob43/82, 8Ob508/93, 1Ob519/96, 7Ob222/00y, 5Ob22

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Veröffentlicht am 19.10.1978
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Rechtssatz

Die Bestimmungen des § 418 ABGB sind nur auf Bauwerke von selbstständiger Bedeutung anzuwenden.Die Bestimmungen des Paragraph 418, ABGB sind nur auf Bauwerke von selbstständiger Bedeutung anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0011100

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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