RS OGH 1978/10/23 5Ob659/78, 2Ob561/78, 8Ob508/83, 7Ob628/84, 3Ob511/89, 7Ob633/90, 2Ob586/92, 10Ob1

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Veröffentlicht am 23.10.1978
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Norm

ABGB §148 B
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §188 Abs1

Rechtssatz

Das Verkehrsrecht der Großeltern zu ihrem Enkelkind ist ein schwächeres als das der Eltern zu ihrem Kind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0048015

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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