RS OGH 1978/10/25 8Ob141/78, 2Ob241/78, 8Ob81/79 (8Ob82/79), 4Ob122/79, 2Ob25/81 (2Ob26/81), 5Ob563/

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Veröffentlicht am 25.10.1978
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Norm

ABGB §1497 IVB

Rechtssatz

Es kommt nicht nur auf die Dauer der Untätigkeit, sondern auch darauf an, ob der Kläger triftige Gründe für sein Zögern in der Fortsetzung des Prozesses ins Treffen führen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0034648

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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