RS OGH 1978/10/25 10Os141/78

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Veröffentlicht am 25.10.1978
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Norm

StGB §146 B1

Rechtssatz

Der wirtschaftliche Wert eines Vorkaufsrechts muß daran gemessen werden, ob der Vorkaufsberechtigte einen Vermögenszuwachs erfährt, wenn er nach Ausübung des Vorkaufsrechts in die rechtliche Stellung des Käufers aus dem geschlossenen Kaufvertrag eintritt.

BGH vom 23.03.1976, 5 StR 82/76; Veröff: NJW 1977,155

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0094168

Dokumentnummer

JJR_19781025_OGH0002_0100OS00141_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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