RS OGH 1978/11/14 3Ob148/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1978
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Norm

EO §6
EO §63
KFG §63
VersVG §149
VersVG §158c
ZPO §226 IV

Rechtssatz

Hat der Geschädigte nur den Schädiger auf Schadenersatz belangt und gegen ihn einen Exekutionstitel erwirkt, dann kann ihm die Exekution auf den dem Schädiger gegen den Haftpflichtversicherer gem § 149 VersVG zustehenden Befreiungsanspruch nicht mit der Begründung verweigert werden, daß ihm ein Rechtsschutzbedürfnis hiefür wegen des Direktanspruches gegen den Haftpflichtversicherer fehle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0000199

Dokumentnummer

JJR_19781114_OGH0002_0030OB00148_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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