Norm
UWG §18Rechtssatz
Bei einer juristischen Person bleibt die Haftung nach § 18 UWG auf diese selbst beschränkt und kann nicht auf ihre Organe ausgedehnt werden.Bei einer juristischen Person bleibt die Haftung nach Paragraph 18, UWG auf diese selbst beschränkt und kann nicht auf ihre Organe ausgedehnt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079752Dokumentnummer
JJR_19781121_OGH0002_0040OB00353_7800000_004