Rechtssatz
Beförderung von Sachen im Sinne des § 4 EKHG setzt nicht deren Abstellen auf der Ladefläche des befördernden Fahrzeuges voraus (Abschleppen durch Kranwagen).Beförderung von Sachen im Sinne des Paragraph 4, EKHG setzt nicht deren Abstellen auf der Ladefläche des befördernden Fahrzeuges voraus (Abschleppen durch Kranwagen).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0058112Dokumentnummer
JJR_19781207_OGH0002_0020OB00133_7800000_004