RS OGH 2017/10/18 5Ob754/78 (5Ob755/78), 4Ob501/89, 1Ob542/93, 1Ob121/97v, 7Ob149/17p

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Veröffentlicht am 09.01.1979
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Rechtssatz

Eine Wegdienstbarkeit bleibt solange in ihrem Rechtsbestand unberührt, als sie eine bequemere Benützung des herrschenden Grundstückes ermöglicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011549

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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