Norm
StGB §302Rechtssatz
Das Recht, bei aktuellem Bedarf über die in staatlicher Verwahrung befindlichen Mittel zu verfügen, und damit öffentliche Aufgaben zu erfüllen, ist ein durch § 302 StGB geschütztes Recht des Staates.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096599Dokumentnummer
JJR_19790125_OGH0002_0130OS00196_7800000_003