Norm
StGB §302Rechtssatz
Das Recht, bei aktuellem Bedarf über die in staatlicher Verwahrung befindlichen Mittel zu verfügen, und damit öffentliche Aufgaben zu erfüllen, ist ein durch § 302 StGB geschütztes Recht des Staates.Das Recht, bei aktuellem Bedarf über die in staatlicher Verwahrung befindlichen Mittel zu verfügen, und damit öffentliche Aufgaben zu erfüllen, ist ein durch Paragraph 302, StGB geschütztes Recht des Staates.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096599Dokumentnummer
JJR_19790125_OGH0002_0130OS00196_7800000_003