RS OGH 2015/7/31 5Ob686/78, 8Ob505/80, 9ObA145/90, 4Ob22/98h, 9ObA326/99b, 6Ob139/15g

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Veröffentlicht am 30.01.1979
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Norm

DHG §1
GmbHG §25
HGB §347
  1. GmbHG § 25 heute
  2. GmbHG § 25 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015
  3. GmbHG § 25 gültig von 01.08.2010 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010
  4. GmbHG § 25 gültig von 01.01.1991 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Rechtssatz

Die Regelung der Ersatzpflicht des Geschäftsführers im Falle der Verletzung seiner Obliegenheiten behandelt einen besonderen Fall, von dem Dienstnehmer nicht allgemein, sondern nur dann betroffen werden, wenn sie auch gesetzliche Vertreter ihrer Dienstgeberin sind. Mit Rücksicht darauf, dass es sich bei dieser Regelung um eine im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz der Gläubiger getroffene zwingende Bestimmung handelt, muß angenommen werden, daß sie für alle Geschäftsführer ohne Rücksicht auf die interne Gestaltung ihres Rechtsverhältnisses zur Gesellschaft gilt. Die Bestimmung des § 25 GmbHG schließt daher die Anwendung des DHG für solche Dienstnehmer einer GmbH, die zugleich ihre Geschäftsführer sind, aus.Die Regelung der Ersatzpflicht des Geschäftsführers im Falle der Verletzung seiner Obliegenheiten behandelt einen besonderen Fall, von dem Dienstnehmer nicht allgemein, sondern nur dann betroffen werden, wenn sie auch gesetzliche Vertreter ihrer Dienstgeberin sind. Mit Rücksicht darauf, dass es sich bei dieser Regelung um eine im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz der Gläubiger getroffene zwingende Bestimmung handelt, muß angenommen werden, daß sie für alle Geschäftsführer ohne Rücksicht auf die interne Gestaltung ihres Rechtsverhältnisses zur Gesellschaft gilt. Die Bestimmung des Paragraph 25, GmbHG schließt daher die Anwendung des DHG für solche Dienstnehmer einer GmbH, die zugleich ihre Geschäftsführer sind, aus.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitnehmer, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0054466

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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