RS OGH 1979/1/31 1Ob757/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1979
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Norm

EO §145
EO §146
EO §184 Abs1 Z2
Geo §562

Rechtssatz

Gegen die Erteilung des Zuschlages kann Widerspruch nicht deshalb erhoben werden, weil das Edikt die im § 562 Geo vorgeschriebenen näheren Angaben (zB den Hinweis, daß die Liegenschaft für einen bestimmten Gewerbebetrieb eingerichtet ist, bei landwirtschaftlichen Betrieben über die Größe der Stallungen, bei städtischen Liegenschaften über die Verwertungsart) nicht enthält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002819

Dokumentnummer

JJR_19790131_OGH0002_0010OB00757_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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