Rechtssatz
Eine rechtsgeschäftliche Beschränkung des Auseinandersetzungsanspruches braucht unter den Teilhabern nicht ausdrücklich vereinbart zu sein, sie kann auch in einer einvernehmlichen Sachwidmung liegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013370Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.04.2021