RS OGH 1979/2/28 3Ob5/79, 1Ob20/85, 3Ob2102/96f, 3Ob307/05a, 3Ob127/17y, 3Ob152/18a, 4Ob214/18a

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Veröffentlicht am 28.02.1979
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Norm

EO §8 A
EO §350

Rechtssatz

Die Bewilligung einer Exekution nach § 350 EO auf Grund eines Zug-um-Zug-Titels ist vor Erbringung der Gegenleistung ausgeschlossen; diese muß nicht bloß behauptet, sondern durch eine dem § 7 Abs 2 EO entsprechende Urkunde nachgewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000267

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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