RS OGH 1986/9/3 6Ob784/78; 9Os142/82; 1Os22/86

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Veröffentlicht am 07.03.1979
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Rechtssatz

Bei der im Steuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist vor allem der wirtschaftliche Zweck der Leistung und nicht so sehr die von den Partien darüber getroffene Vereinbarung und schon gar nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung maßgebend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0053198

Im RIS seit

07.03.1979

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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