RS OGH 1979/3/15 7Ob774/78, 5Ob170/21t

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Veröffentlicht am 15.03.1979
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Norm

ZPO §11 B
ZPO §11 C

Rechtssatz

Die Inanspruchnahme mehrerer Schädiger wegen Zufügung desselben Schadens, jedoch aus verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Gründen begründet nur bei Mittätern materielle Streitgenossenschaft.

Anmerkung

Siehe zur Rechtslage nach der ZVN 1983 auch RS0107710

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035443

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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