RS OGH 1992/2/4 11Os35/79, 9Os158/86, 14Os3/92

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Veröffentlicht am 27.03.1979
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Rechtssatz

Keine Rückstellung der Nichtigkeitsbeschwerde zur Nachholung der Verteidigerunterschrift, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde noch mit weiteren Mängel behaftet ist, die schon gemäß § 285 a StPO eine Zurückweisung begründen.Keine Rückstellung der Nichtigkeitsbeschwerde zur Nachholung der Verteidigerunterschrift, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde noch mit weiteren Mängel behaftet ist, die schon gemäß Paragraph 285, a StPO eine Zurückweisung begründen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100218

Dokumentnummer

JJR_19790327_OGH0002_0110OS00035_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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