Norm
StPO §285aRechtssatz
Die bloße Behauptung, die Einweisung hätte nicht auf Abs 2, sondern auf Abs 1 des § 21 StGB gestützt werden müssen, ist keine gesetzmäßige Ausführung eines Rechtsmittels.Die bloße Behauptung, die Einweisung hätte nicht auf Absatz 2,, sondern auf Absatz eins, des Paragraph 21, StGB gestützt werden müssen, ist keine gesetzmäßige Ausführung eines Rechtsmittels.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0100050Dokumentnummer
JJR_19790327_OGH0002_0110OS00026_7900000_003