Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist für die Durchsetzung eines auf die Bestimmungen der §§ 364 Abs 2 bzw 364a ABGB gestützten Anspruches irrelevant, denn den Liegenschaftseigentümern erwächst gegen den Nachbarn aus dem Flächenwidmungsplan kein subjektives Recht ( vgl. VwGHSlg alte Folge Nr. 1540 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010602Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2012