RS OGH 1979/4/4 6Ob766/78, 4Ob602/79, 7Ob51/13w

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Veröffentlicht am 04.04.1979
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Norm

ABGB §1487

Rechtssatz

Nicht nur die Geltendmachung von Willensmängel des Erblassers, sondern auch die Geltendmachung einer Beschränkung der freien letztwilligen Verfügungsmacht des Erblassers durch einen vorangegangenen Erbvertrag fällt unter den in § 1487 ABGB gebrauchten Begriff "eine Erklärung des letzten Willens umstoßen". Die Verjährungsfrist läuft ab dem Tag der ersten Möglichkeit zur gerichtlichen Geltendmachung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034342

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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