Norm
ABGB §918 Ib3Rechtssatz
Bei einem Leibrentenvertrag über eine Liegenschaft, der von der einen Seite durch Einverleibung des Eigentumsrechtes des Erwerbers erfüllt ist, kommt eine Auflösung ex nunc nicht in Betracht. Es kann lediglich Erfüllung des Vertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0018455Dokumentnummer
JJR_19790418_OGH0002_0010OB00562_7900000_001