Norm
HGB §17Rechtssatz
Die Firma ist nur der Handelsname, unter welchem der Vollkaufmann, sei er nun Einzelkaufmann, handelsrechtliche Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, die Geschäfte betreibt (Hämmerle 3.Auflage I 218, Schlegelberger 5.Auflage, I 181, HS 7023, 1066, SZ 22/44 ua). Nicht die Firma ist somit Trägerin von Rechten und Pflichten, sondern der damit gekennzeichnete Inhaber eines bestimmten Unternehmens.Die Firma ist nur der Handelsname, unter welchem der Vollkaufmann, sei er nun Einzelkaufmann, handelsrechtliche Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, die Geschäfte betreibt (Hämmerle 3.Auflage römisch eins 218, Schlegelberger 5.Auflage, römisch eins 181, HS 7023, 1066, SZ 22/44 ua). Nicht die Firma ist somit Trägerin von Rechten und Pflichten, sondern der damit gekennzeichnete Inhaber eines bestimmten Unternehmens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0061885Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013