RS OGH 1995/1/12 11Os15/79, 13Os135/85, 15Os179/94

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Veröffentlicht am 08.05.1979
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Rechtssatz

Die Nichteinhaltung der in den §§ 149 a und b StPO (die mit Art 8 Abs 2 MRK im Einklang stehen) vorgeschriebenen Förmlichkeiten der Fernmeldeverkehrsüberwachung ist nicht mit Nichtigkeit bedroht.Die Nichteinhaltung der in den Paragraphen 149, a und b StPO (die mit Artikel 8, Absatz 2, MRK im Einklang stehen) vorgeschriebenen Förmlichkeiten der Fernmeldeverkehrsüberwachung ist nicht mit Nichtigkeit bedroht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075380

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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