RS OGH 2007/4/18 2Ob520/79, 7Ob583/89, 7Ob211/97y, 8Ob30/07f

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Veröffentlicht am 08.05.1979
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Rechtssatz

Wird die Begründung des rechtlichen Interesses lediglich auf die drohende Verjährung gestützt, droht eine solche jedoch nicht, da sie noch nicht einmal zu laufen begonnen hat, muß das Feststellungsinteresse verneint werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034503

Dokumentnummer

JJR_19790508_OGH0002_0020OB00520_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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