RS OGH 1979/5/9 6Ob560/79, 6Ob559/83, 8Ob555/86, 3Ob72/14f, 7Ob152/18f (7Ob204/18b), 5Ob119/19i, 6Ob

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Veröffentlicht am 09.05.1979
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Norm

ABGB §1447

Rechtssatz

Es ist Sache des Beklagten, die Unmöglichkeit der von ihm verlangten Leistung zu behaupten und zu beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034226

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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