Norm
StGB §42Rechtssatz
Vorgehen gemäß § 290 StPO, wenn nicht nur beim Nichtigkeitswerber, sondern auch bei dessen mitverurteilten Mittäter die Voraussetzungen nach § 42 StGB gegeben waren.Vorgehen gemäß Paragraph 290, StPO, wenn nicht nur beim Nichtigkeitswerber, sondern auch bei dessen mitverurteilten Mittäter die Voraussetzungen nach Paragraph 42, StGB gegeben waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0091658Dokumentnummer
JJR_19790517_OGH0002_0120OS00031_7900000_001