RS OGH 1979/5/30 1Ob617/79

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Veröffentlicht am 30.05.1979
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Norm

ABGB §1017
HGB §50

Rechtssatz

Der Dritte muß grundsätzlich nicht nachforschen, ob die Vertretungsmacht des Prokuristen im Innenverhältnis zum Inhaber des Handelsgewerbes beschränkt ist. Fahrlässigkeit bei Nichtkenntnis einer Beschränkung des Umfanges der gesetzlichen Vertretungsmacht des Prokuristen muß der Dritte höchstens dann verantworten, wenn er ein bewußtes Handeln des Prokuristen zum Nachteil des Inhabers des Handelsgewerbes erkennen konnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019692

Dokumentnummer

JJR_19790530_OGH0002_0010OB00617_7900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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