RS OGH 1991/7/24 12Os52/79, 10Os207/84, 13Os47/91

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Veröffentlicht am 07.06.1979
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Rechtssatz

Die Abnötigung eines Darlehens durch einen rückzahlungsfähigen und rückzahlungswilligen Täter erfüllt mangels Schädigungsvorsatz und Bereicherungsvorsatz § 105 StGB und nicht § 144 StGB.Die Abnötigung eines Darlehens durch einen rückzahlungsfähigen und rückzahlungswilligen Täter erfüllt mangels Schädigungsvorsatz und Bereicherungsvorsatz Paragraph 105, StGB und nicht Paragraph 144, StGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093328

Dokumentnummer

JJR_19790607_OGH0002_0120OS00052_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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