RS OGH 1979/6/13 3Ob532/79, 5Ob581/85, 6Ob44/02t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1979
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Norm

ABGB §901 I4
ABGB §946
ABGB §1435

Rechtssatz

Bringt der Geschenkgeber seine allfällige Absicht, das Geschenk der Geschenknehmerin nur unter der Voraussetzung zu machen, daß die Lebensgemeinschaft mit ihr Bestand hat, oder daß es gar zu einer Eheschließung mit ihr kommt, nicht in erkennbarer Weise zu Ausdruck, dann fehlen sowohl für einen Rückforderungsanspruch nach § 1435 ABGB wie auch für das Vorliegen eines beachtlichen Motivirrtums im Sinne § 901 ABGB die tatsächlichen Voraussetzungen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 532/79
    Entscheidungstext OGH 13.06.1979 3 Ob 532/79
    Veröff: MietSlg 31270
  • 5 Ob 581/85
    Entscheidungstext OGH 16.09.1986 5 Ob 581/85
    Vgl; Beisatz: Es genügt, wenn die Erwartung des Leistenden dem Leistungsempfänger unzweifelhaft erkennbar war; unberücksichtigt bleiben nur einseitige, nicht erkennbare Motive und Zwecke der Leistung. (T1)
  • 6 Ob 44/02t
    Entscheidungstext OGH 18.04.2002 6 Ob 44/02t
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017432

Dokumentnummer

JJR_19790613_OGH0002_0030OB00532_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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