Norm
ZPO §41 D2Rechtssatz
Der unter Ausspruch des Verschuldens des Klägers nach § 55 Abs 3 EheG geschiedene beklagte Ehegatte ist im erfolglosen Rechtsmittelverfahren kostenersatzpflichtig.Der unter Ausspruch des Verschuldens des Klägers nach Paragraph 55, Absatz 3, EheG geschiedene beklagte Ehegatte ist im erfolglosen Rechtsmittelverfahren kostenersatzpflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0035895Dokumentnummer
JJR_19790627_OGH0002_0010OB00641_7900000_001