RS OGH 1979/6/28 7Ob655/79, 6Ob119/09g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1979
beobachten
merken

Norm

ABGB §1008
GmbHG §4 Abs3

Rechtssatz

Der Geschäftsherr soll dadurch, dass er in der Vollmacht die Geschäftsgattung oder das einzelne Geschäft angeben muss, darauf besonders hingewiesen werden, dass derart wichtige, ungewöhnliche oder gefährliche Geschäfte mit inbegriffen sind.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 655/79
    Entscheidungstext OGH 28.06.1979 7 Ob 655/79
  • 6 Ob 119/09g
    Entscheidungstext OGH 18.12.2009 6 Ob 119/09g
    Vgl auch; Beisatz: Wobei das an den Geschäftsherrn gerichtete Konkretisierungsgebot nicht allzu streng ist. (T1);
    Bem: Hier: Frage der inhaltlichen Mindestanforderungen einer Spezialvollmacht nach § 4 Abs 3 GmbHG. Siehe dazu RS0125596. (T2);
    Veröff: SZ 2009/172

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019351

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten